Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ihre Suche einschränken

Rechtsgebiet

Monat

Aktuelle Suchergebnisse 1 - 10 von 11 .
Sortieren nach   

1. Der Verletzte muß grundsätzlich beweisen, daß die Schädigungshandlung (hier: unachtsames Öffnen der Beifahrertür) ursächlich für die Rechtsgutverletzung (Beeinträchtigung von Körper und Gesundheit) und diese wiederum kausal für den Schaden war. Hierbei kommt ihm jedenfalls für den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität (= Kausalzusammenhang zwischen Rechtsgutverletzung und Schaden) die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute. Nur der erste Verletzungserfolg ist nach dem Strengbeweis des § 286 ZPO zu beweisen, während sich der Beweis der Weiterentwicklung der Schädigung nach § 287 ZPO bestimmt. 2. Der die Fahrzeugtür öffnende Insasse ist über die Kraftfahrthaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Er ist nicht 'Beifahrer' im Sinne von § 10 Abs. 2 d AKB, sondern 'Mitfahrer'. 3. Der unachtsam die Tür öffnende Mitfahrer kann grundsätzlich sein Verschulden auch nicht über eine Garantenpflicht auf den Pkw-Fahrer und damit auf den Kraftfahrthaftpflichtversicherer abwälzen. Eine Garantenpflicht wegen des unterlassenen Hinweises, vorsichtig auszusteigen, wäre allenfalls bei Kindern oder für einen Taxifahrer denkbar. 4. Ein Kraftfahrer muß auch erhebliche fremde Fehler berücksichtigen. Unterläßt er es, den Mitfahrer beim Aussteigen zur Vorsicht zu mahnen, ist der Unfall nicht durch ein unabwendbares Ereignis verursacht worden. 5. Zwischen dem unachtsam die Tür öffnenden Mitfahrer und dem sich an dem stehenden und rechts blinkenden Fahrzeug rechts 'vorbeizwängenden' Radfahrer ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zugunsten des Radfahrers angemessen. Der Anteil des lediglich aus der Betriebsgefahr haftenden Pkw-Fahrers ist gegenüber dem Radfahrer mit 1/3 zu bewerten. 6. Zur Einzel- und Gesamtabwägung zwischen den verantwortlichen Schädigern und dem Geschädigten.

OLG München (1O U 4858/93) | Datum: 28.10.1994

1. Nach AG Köln SP 1993, 74 sind die Verschuldensanteile gleich hoch zu bewerten, wenn ein verkehrswidrig den Bürgersteig befahrender Radfahrer gegen die geöffnete Beifahrertür eines verkehrswidrig auf dem Bürgersteig [...]

Aktuelle Suchergebnisse 1 - 10 von 11 .